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Hausordnung – Gruppenhaus „An der Laute“
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Liebe Gäste,
damit Ihr Aufenthalt in unserem Gruppenhaus so schön wie möglich wird, bitten wir Sie, die nachfolgende Hausordnung durchzulesen und an alle Mitreisenden weiterzugeben. Bitte beachten Sie, dass ferner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Gültigkeit haben, die wir Ihnen bei der Buchung zugeschickt haben.

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Die Mitarbeiter des Hauses sind zwecks Einhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Hausordnung grundsätzlich jedem Gast gegenüber weisungsbefugt. Wir behalten uns das Recht vor, den bestehenden Vertrag aufzulösen und Gästen Dienstleistungen zu unterbinden, die unsere Hausordnung missachten und durch ihr Verhalten dem Personal, Anwohnern oder dem Betrieb Schaden zufügen.

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📞 Kontakt & Hilfe

Brauchen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an uns. Sie erreichen uns mobil (Telefon/WhatsApp) unter:

  • 📱 0170 – 4 18 77 68 oder 0160 – 2 65 45 87

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§ 1 Ruhezeiten, Ordnung und Sicherheit

  • Respektvolles Miteinander: Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit Anwohnern und Personal – auch wenn das Haus zur Alleinnutzung gemietet wurde.

  • Öffentliche Ruhezeiten: Im Sinne einer guten Nachbarschaft ist jeder ruhestörende Lärm im Haus und im Freien zu vermeiden. Die gesetzliche Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr.

  • Musik im Außenbereich: Musikbeschallung durch elektrische Verstärkeranlagen im Freien ist verboten. Akustische Geräte wie Radios oder kleine Musikboxen dürfen tagsüber in Zimmerlautstärke auf der Terrasse verwendet werden. Ab 22:00 Uhr ist Musik im Außenbereich komplett untersagt.

  • Musik im Innenbereich: Bei musikalischer Beschallung im Haus sind ab 22:00 Uhr die Fenster und Türen zwingend geschlossen zu halten und die Lautstärke ist auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

  • Konsequenzen: Die Nichtbeachtung der Ruhezeiten kann seitens unseres Hauses zum sofortigen Hausverbot führen.

  • Hausfremde Personen: Personen, die durch Gäste in unser Haus mitgebracht werden, ist der Zutritt nur nach vorheriger Absprache gestattet. Im Einzelfall kann der Zutritt verwehrt werden.

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§ 2 Rauchen und offenes Feuer

  • Absolutes Rauchverbot: Im gesamten Haus gilt ein striktes Rauchverbot (Zigaretten, E-Zigaretten, E-Shishas, Cannabis/Joints etc.). Im Außenbereich stehen Aschenbecher zur Verfügung.

  • Sonderreinigung & Kündigung: Bei Zuwiderhandeln gegen das Rauchverbot wird eine Sonderreinigungsgebühr von 200 € fällig. Als Beweis ist der Geruch von verbrannten/verdampften Rauchwaren ausreichend. Zudem sind wir zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Eventuelle Ausfallkosten für Anschlussbuchungen (mind. 2 Tage) und Mehraufwendungen bei der Beschaffung alternativer Räumlichkeiten werden in Rechnung gestellt.

  • Kerzen & Lagerfeuer: Das Anzünden von Kerzen (mit Ausnahme von Teelichtern) ist untersagt. Offenes Feuer (auch in Feuerschalen) und Lagerfeuer sind generell verboten. Ein durch Feuer oder Rauch verursachter Schaden ist in vollem Umfang zu ersetzen.

  • Grillen: Grillen ist in dem dafür vorgesehenen Grill gestattet. Bitte säubern Sie den Grill nach Gebrauch und entsorgen Sie die kalte Asche im Restmüll.

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§ 3 Parken und Aufladen von E-Fahrzeugen

  • Stellplätze auf dem Grundstück: Für das Parken Ihres Fahrzeugs sind auf unserem Grundstück verschiedene Abstellmöglichkeiten vorgesehen. Wir bitten um platzsparendes Parken. Das Abstellen erfolgt auf eigenes Risiko (die Parkplätze sind weder bewacht noch speziell gesichert). Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Schäden am Fahrzeug oder dessen Inhalt.

  • Öffentliche Parkplätze: Bei dem Parkplatz direkt vor unserem Haus handelt es sich um einen öffentlichen Parkplatz, der von Ihnen ebenfalls genutzt werden kann.

  • Verbot von E-Auto-Ladungen: Das Aufladen von E-Autos oder Hybridfahrzeugen über den Hausstrom ist strengstens untersagt. Bei einem Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 200 € angesetzt. Eine öffentliche Ladesäule befindet sich direkt an der Tourist-Information in Lautenthal (ca. 2 Gehminuten entfernt).

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§ 4 Umgang mit dem Hoteleigentum (Zimmer & Küche)

  • Pflegliche Behandlung: Die Einrichtung in den Gästezimmern sowie das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände im gesamten Haus sind mit Sorgfalt zu behandeln. Etwaige Schäden sind uns bitte sofort zu melden.

  • Möbel am Platz lassen: Das Mobiliar sowie Bilder verbleiben bitte an ihrem vorgesehenen Platz. Falls Sie während Ihres Aufenthalts aus praktischen Gründen Änderungen an der Raumaufteilung vornehmen, räumen Sie die Dinge vor der Abreise bitte wieder an den korrekten Platz zurück. Entstehende Mehrarbeit für unser Personal müssen wir sonst in Rechnung stellen.

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§ 5 Zugang und Schlüssel

  • Schlüsselübergabe: Beim Check-in erhalten Sie einen Schlüssel für den Hintereingang sowie zwei Haustürschlüssel.

  • Rückgabe & Verlust: Die Schlüssel sind bei der Abreise persönlich oder über die Schlüsselbox zurückzugeben. Der Verlust eines Schlüssels wird mit 50 € in Rechnung gestellt.

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§ 6 An- und Abreise (Check-in / Check-out)

  • Anreise: Unser Haus steht Ihnen am Anreisetag ab 15:30 Uhr zur Verfügung.

  • Abreise: Am Tag Ihrer Abreise ist das Haus bis spätestens 11:00 Uhr besenrein zu verlassen.

  • Abweichungen: Andere Zeiten sind nach vorheriger Absprache möglich. Die vor der Abreise zu erledigenden Punkte entnehmen Sie bitte unserem separaten Check-out-Infoblatt.

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§ 7 Haustiere (Urlaub mit Hund)

  • Hunde willkommen: Hunde sind bei uns gern gesehene Gäste! Der Gast ist jedoch verpflichtet, Haustiere bereits bei der Buchung anzumelden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund unter ständiger Aufsicht steht, frei von ansteckenden Krankheiten ist und keine Gefahr für das Personal oder andere Personen darstellt.

  • Möbel- und Reinigungsregeln: Tieren ist es nicht gestattet, auf den Betten oder Sitzmöbeln zu liegen. Im Falle von starken Verunreinigungen und/oder Gerüchen behalten wir uns vor, Sonderreinigungskosten in Rechnung zu stellen. Ebenso verhält es sich mit Schäden, die durch Ihr Tier verursacht werden.

  • Aufenthaltsräume & Garten: Sie können Ihren Hund gerne mit in den Aufenthaltsraum nehmen, jedoch ausdrücklich nicht in die Küche. Das Grundstück ist fast komplett eingezäunt – Hunde dürfen sich frei bewegen, solange sich kein anderer Gast gestört fühlt (ansonsten besteht Leinenpflicht). Bitte unterbinden Sie das Betreten der Blumenbeete und beseitigen Sie etwaige Hinterlassenschaften im Garten sofort.

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§ 8 Verbot von Waffen

  • Strikte Null-Toleranz-Grenze: Das Mitbringen jeglicher Waffen ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Hausverbot. In diesem Fall werden wir ohne Ausnahme die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.

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§ 9 Nutzung des Internets (WLAN)

  • Gesetzliche Bestimmungen: Bei der Nutzung unseres kostenfreien WLAN-Internetzugangs sind die Bestimmungen des geltenden Datenschutzes, des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Urheberrechte Dritter zwingend einzuhalten.

  • Filesharing-Verbot: Down- und Uploads über sogenannte Filesharing-Netzwerke (Tauschbörsen, illegales Streaming) sind strikt untersagt und führen bei Verstößen zu vollen Schadenersatzansprüchen unseres Hauses gegenüber dem Mieter. Zugang und Passwort erhalten Sie bei Ihrer Anreise.

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§ 10 Verhalten im Notfall

  • Evakuierung: Im Falle eines Brandes ist das Haus auf dem schnellsten Weg über die ausgeschilderten und gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Ein Evakuierungsplan befindet sich an der Innenseite jeder Zimmertür sowie in den Fluren.

  • Vorsorge: Bitte lesen Sie sich die auf den Stockwerken angebrachten Anweisungen zur Feuerverhütung genauestens durch und halten Sie sich im Notfall strikt an die Regelungen sowie an die Anweisungen des Personals.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die Beachtung dieser Regeln. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung in der Bergstadt Lautenthal!

Ihre Familie Schiffmann
Stand: Oktober 2026 – Änderungen vorbehalten

Gruppenferienhaus "An der Laute"

Familie Schiffmann

Rathausplatz 7, 38685 Bergstadt Lautenthal

Email: info@an-der-laute.de
Mobil: 0170 - 4 18 77 68 

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© 2026 by Jan Schiffmann. Erstellt mit Wix.com

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